Anleitung · Stand 2026 · §§ 14, 15, 18 SGB XI

Pflegegrad beantragen: In 5 Schritten zum Bescheid

Der Antrag ist formlos und kostenlos – aber die Vorbereitung entscheidet über den Pflegegrad. So machen Sie es richtig, vom ersten Anruf bis zur Begutachtung.

100 % kostenlos Quellen: §§ 14, 15, 18 SGB XI Stand: Juli 2026
Älteres Paar gemeinsam im Wohnzimmer zuhause – die Begutachtung findet in der vertrauten Umgebung statt
Inhalt dieses Artikels

Schritt 1: Antrag stellen – sofort, formlos

Rufen Sie bei der Pflegekasse an (sitzt bei der Krankenkasse, Nummer auf der Versichertenkarte) oder schreiben Sie einen Zweizeiler: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Mehr braucht es nicht – das Antragsdatum sichert Ihre Ansprüche, denn gezahlt wird ab dem Antragsmonat, nicht erst ab Bescheid.

Nicht warten, bis „es schlimm genug ist": Schon Pflegegrad 1 bringt über 2.000 € pro Jahr. Ob ein Pflegegrad realistisch ist, zeigt Ihnen der Pflegegrad-Rechner in 3 Minuten.

Schritt 2: Pflegetagebuch führen

Ab dem Tag des Antrags: Pflegetagebuch führen. Der Gutachter sieht nur eine Momentaufnahme – das Tagebuch zeigt den echten Hilfebedarf über 1–2 Wochen und ist das stärkste Argument für die richtige Einstufung.

Schritt 3: Begutachtung vorbereiten

  • Unterlagen bereitlegen: Medikamentenplan, Arztberichte, Krankenhausbriefe, Hilfsmittelliste, Pflegetagebuch.
  • Pflegeperson dabei haben: Die Hauptpflegeperson sollte beim Termin anwesend sein und konkret schildern, wo sie hilft.
  • Nichts beschönigen: Viele Betroffene „reißen sich zusammen" – der Gutachter bewertet dann zu gut. Zeigen Sie den normalen Alltag, auch die schlechten Tage.
  • Nachts zählt auch: Nächtliche Einsätze unbedingt erwähnen – sie fließen stark in die Bewertung ein.

Schritt 4: Der Termin selbst

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen (Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Therapie, Alltagsgestaltung) – das Punktesystem erklären wir beim Pflegegrad-Rechner. Antworten Sie konkret („Duschen geht nur mit Hilfe, sonst Sturzgefahr") statt tapfer („geht schon irgendwie").

Schritt 5: Bescheid prüfen – und notfalls wehren

Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (sonst: 70 € Verspätungszuschlag pro Woche). Passt der Bescheid nicht zum Alltag: Widerspruch innerhalb eines Monats – unser Musterschreiben-Generator erstellt Ihnen das fristwahrende Schreiben in einer Minute.

Nach dem Bescheid: Leistungen aktivieren

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Wo beantrage ich den Pflegegrad?
Bei der Pflegekasse – sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Antrag genügt: ein Anruf oder ein Zweizeiler („Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung"). Das Antragsdatum zählt für alle späteren Zahlungen.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Überschreitet sie die Frist aus eigenem Verschulden, stehen Ihnen 70 € pro angefangener Woche Verspätung zu.
Was passiert bei der Begutachtung?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof) kommt nach Hause und bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Der Besuch dauert meist 45–90 Minuten. Auf dieser Basis schlägt er der Kasse einen Pflegegrad vor.
Gilt der Pflegegrad rückwirkend?
Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung – nicht erst mit dem Bescheid. Deshalb: Antrag so früh wie möglich stellen, auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.
Was, wenn der Antrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – formlos, die Begründung darf nachfolgen. Ein erheblicher Teil der Widersprüche ist erfolgreich.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's