Geld-Anspruch

Pflegehilfsmittel beantragen: So sichern Sie sich 42 € im Monat

Die Pflegekasse zahlt jeder zu Hause gepflegten Person mit Pflegegrad 42 € pro Monat für Verbrauchsmaterial – Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen. Über eine halbe Million Familien lassen dieses Geld liegen. Sie ab heute nicht mehr.

ab Pflegegrad 1 ohne Zuzahlung · § 40 Abs. 2 SGB XI Stand: Juli 2026

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Alltagsmaterialien, die beim Pflegen zu Hause laufend gebraucht werden. Die Pflegekasse übernimmt dafür nach § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 € monatlich – komplett ohne Zuzahlung:

Voraussetzungen – nur diese zwei: ein anerkannter Pflegegrad (schon Pflegegrad 1 reicht!) und Pflege zu Hause (nicht im Heim). Kein Rezept, keine ärztliche Verordnung nötig.

Der einfachste Weg: die kostenlose Pflegebox

Sie können die Materialien selbst kaufen und die Belege einreichen – oder Sie nutzen eine sogenannte Pflegebox: Ein Anbieter stellt Ihnen die Produkte monatlich zusammen, schickt sie nach Hause und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und müssen nichts vorstrecken.

Selbst kaufenPflegebox
Kosten vorstreckenjanein
Belege einreichenjeden Monatnie
Antrag bei der Kasseselbst stellenmacht der Anbieter
Lieferungselbst besorgenmonatlich frei Haus
Kostenlose Pflegebox anfordern
2-Minuten-Formular ausfüllen, der Anbieter übernimmt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse – danach kommt die Box automatisch jeden Monat. Zusammenstellung jederzeit änderbar, monatlich kündbar.
Hinweis: Wenn Sie über diesen Link bestellen, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie bleibt die Box zu 100 % kostenlos – die Kasse zahlt.
Pflegebox anfordern

Pflegehilfsmittel beantragen in 3 Schritten

  1. Anspruch prüfen: Pflegegrad 1–5 + Pflege zu Hause? Dann steht Ihnen der Betrag zu.
  2. Box zusammenstellen: Wählen Sie beim Anbieter die Produkte, die Sie wirklich verbrauchen (z. B. mehr Betteinlagen, weniger Handschuhe).
  3. Formular absenden: Der Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein. Nach der Genehmigung (1–3 Wochen) kommt die Box monatlich automatisch.
Nicht verwechseln: Die 42 € gelten für Verbrauchsmaterial. Technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Hausnotruf) und der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat sind zusätzliche, eigene Leistungen – der eine Anspruch schmälert den anderen nicht.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf die 42 € Pflegehilfsmittel?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt wird – vom Partner, von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Dienst. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und muss nicht ärztlich verordnet werden.
Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Nicht dazu zählen technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren – die laufen über ein eigenes Verfahren.
Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?
Nein. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat vollständig, ohne Zuzahlung. Entweder kaufen Sie selbst und reichen die Belege ein, oder Sie nutzen einen Anbieter (Pflegebox), der direkt mit der Kasse abrechnet – dann müssen Sie gar nichts vorstrecken.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Bei Abwicklung über einen Pflegebox-Anbieter übernimmt dieser den Antrag; die Genehmigung dauert in der Regel 1–3 Wochen. Danach kommt die Box automatisch jeden Monat – der Anspruch gilt unbefristet, solange der Pflegegrad besteht.
Verfällt der Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Ja. Die 42 € gelten pro Kalendermonat und können nicht angespart werden. Ein nicht genutzter Monat ist endgültig verloren – deshalb lohnt es sich, den Anspruch sofort zu aktivieren.

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Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026