Pflegehilfsmittel beantragen: So sichern Sie sich 42 € im Monat
Die Pflegekasse zahlt jeder zu Hause gepflegten Person mit Pflegegrad 42 € pro Monat für Verbrauchsmaterial – Handschuhe, Desinfektion, Betteinlagen. Über eine halbe Million Familien lassen dieses Geld liegen. Sie ab heute nicht mehr.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Alltagsmaterialien, die beim Pflegen zu Hause laufend gebraucht werden. Die Pflegekasse übernimmt dafür nach § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 € monatlich – komplett ohne Zuzahlung:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen (Einweg oder waschbar)
- Mundschutz und Schutzschürzen
- Fingerlinge
Der einfachste Weg: die kostenlose Pflegebox
Sie können die Materialien selbst kaufen und die Belege einreichen – oder Sie nutzen eine sogenannte Pflegebox: Ein Anbieter stellt Ihnen die Produkte monatlich zusammen, schickt sie nach Hause und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts und müssen nichts vorstrecken.
| Selbst kaufen | Pflegebox | |
|---|---|---|
| Kosten vorstrecken | ja | nein |
| Belege einreichen | jeden Monat | nie |
| Antrag bei der Kasse | selbst stellen | macht der Anbieter |
| Lieferung | selbst besorgen | monatlich frei Haus |
Pflegehilfsmittel beantragen in 3 Schritten
- Anspruch prüfen: Pflegegrad 1–5 + Pflege zu Hause? Dann steht Ihnen der Betrag zu.
- Box zusammenstellen: Wählen Sie beim Anbieter die Produkte, die Sie wirklich verbrauchen (z. B. mehr Betteinlagen, weniger Handschuhe).
- Formular absenden: Der Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein. Nach der Genehmigung (1–3 Wochen) kommt die Box monatlich automatisch.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf die 42 € Pflegehilfsmittel?
Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Muss ich die Pflegehilfsmittel selbst bezahlen?
Wie lange dauert die Genehmigung?
Verfällt der Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Diese Leistungen stehen Ihnen zusätzlich zu
- Verhinderungspflege: bis 3.539 €/Jahr – berechnen Sie Ihr Restbudget in 30 Sekunden.
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat – für Alltagshilfe und Betreuung.
- Pflegegeld-Tabelle 2026 – alle Beträge nach Pflegegrad.
- Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI — alle Beträge nach der Pflegereform (PUEG) für 2026 geprüft
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
- Gesetzestext im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)