Selbsttest

Pflegegrad-Rechner: Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Beantworten Sie 18 Fragen aus den 6 offiziellen Begutachtungs-Modulen — Sie erhalten die gewichtete Punktzahl und den voraussichtlichen Pflegegrad. Gerechnet wird mit den Gewichtungen und Punktbereichen der Anlage 2 zum SGB XI, mit deutlich weniger Fragen als beim Gutachter.

kostenlos & anonym Bewertung nach Anlage 2 zum SGB XI Stand: September 2026
1Modul 1: Mobilität Gewichtung: 10 %

Aufstehen aus Bett oder Stuhl und Umsetzen

Fortbewegen innerhalb der Wohnung (auch mit Rollator)

Treppensteigen

2Modul 2: Geistige & kommunikative Fähigkeiten Gewichtung: 15 %*

Personen erkennen, örtlich und zeitlich orientiert sein

Entscheidungen im Alltag treffen und Risiken erkennen

Gespräche führen, Bedürfnisse mitteilen

3Modul 3: Verhaltensweisen & psychische Problemlagen Gewichtung: 15 %*

Unruhe, nächtliches Umherwandern, Weglauftendenz

Ängste, Aggressionen oder depressive Stimmung, die Hilfe erfordern

Abwehr von Pflege oder Unterstützung

4Modul 4: Selbstversorgung Gewichtung: 40 %

Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen

An- und Auskleiden

Essen, Trinken und Toilettengang (inkl. Inkontinenz-Versorgung)

5Modul 5: Umgang mit Krankheit & Therapie Gewichtung: 20 %

Medikamente richtig nehmen (richten, erinnern, geben)

Arztbesuche, Therapien, Verbandswechsel, Messungen (z. B. Blutzucker)

Einhalten von Diäten oder anderen ärztlichen Vorgaben

6Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte Gewichtung: 15 %

Tagesablauf selbst gestalten und an Veränderungen anpassen

Sich selbst beschäftigen (Hobbys, Fernsehen, Lesen)

Kontakte pflegen, Besuch empfangen, aus dem Haus gehen

7Nur bei Säuglingen

§ 15 Abs. 7 SGB XI stuft Kinder bis 18 Monate eine Stufe höher ein: Schon ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 2, ab 70 Punkten Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 kommt in dieser Altersgruppe gar nicht vor. Ohne diesen Haken rechnet der Test eine Stufe zu niedrig.

* Von Modul 2 und 3 zählt – wie im echten Verfahren – nur das Modul mit der höheren Punktzahl (§ 15 Abs. 3 S. 2 SGB XI).

So rechnet der Gutachter wirklich

Seit 2017 gilt das Neue Begutachtungsassessment (NBA): Nicht die Pflege-Minuten zählen, sondern die Selbstständigkeit in 6 Lebensbereichen. Jedes Modul bringt gewichtete Punkte (Selbstversorgung allein 40 %), die Gesamtsumme von 0–100 bestimmt den Pflegegrad. Die Details je Grad: Pflegegrad 1 · 2 · 3 · 4 · 5.

Der Zwischenschritt, den fast jeder Online-Rechner überspringt

Es ist verlockend, sich das als Prozentrechnung vorzustellen: halb so selbstständig, halbe Punktzahl. So funktioniert es nicht. § 15 Abs. 3 S. 1 SGB XI schreibt einen Zwischenschritt vor: Die Einzelpunkte eines Moduls werden addiert, diese Summe wird einem von fünf Punktbereichen der Anlage 2 zugeordnet – und erst dieser Punktbereich hat einen festen gewichteten Punktwert.

Praktisch heißt das zweierlei. Erstens sind die Punktbereiche nicht gleich breit: In der Selbstversorgung deckt der Punktbereich 3 die Einzelpunkte 19 bis 36 ab, der Punktbereich 1 dagegen nur 3 bis 7. Zwischen 18 und 19 Einzelpunkten liegen deshalb 10 gewichtete Punkte, zwischen 19 und 36 kein einziger. Zweitens kann die Gesamtpunktzahl nur bestimmte Werte annehmen – jedes Modul liefert 0, ein Viertel, die Hälfte, drei Viertel oder sein volles Gewicht. Eine Zahl wie „38,3 Punkte" steht in keinem Bescheid. Rechner, die linear interpolieren, liegen deshalb systematisch daneben, besonders dicht an den Schwellen.

Nicht abgebildet, aber wichtig: § 15 Abs. 4 SGB XI erlaubt bei besonderen Bedarfskonstellationen die Zuordnung zu Pflegegrad 5 auch unter 90 Gesamtpunkten – gemeint ist ein spezifischer, außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Kein Punkteverfahren kann das vorwegnehmen; es gehört in den Antrag und in das Gespräch mit dem Gutachter. Ebenso § 15 Abs. 5: Auch Kriterien, für die es Leistungen der Krankenversicherung gibt, sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen – die Behandlungspflege fällt nicht heraus.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Rechner

Wie wird der Pflegegrad offiziell berechnet?
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen (Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie, Alltagsgestaltung). Daraus entsteht eine gewichtete Punktzahl von 0–100: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Wie genau ist dieser Selbsttest?
Gewichtungen, Punktbereiche und Schwellen sind exakt die der Anlage 2 zum SGB XI und des § 15 – bis hin zu dem Schritt, den die meisten Online-Rechner überspringen: Die Modulsumme wird erst einem der fünf Punktbereiche zugeordnet, und erst der hat einen festen Punktwert. Zwischenwerte gibt es nicht. Der Unterschied zur echten Begutachtung liegt woanders: Der Gutachter bewertet bis zu 16 Kriterien je Modul, dieser Test drei. Die Antworten müssen deshalb auf die volle Skala hochgerechnet werden, und diese Hochrechnung ist eine Schätzung. Eine Orientierung, keine Einstufung.
Kann es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten geben?
Ja. § 15 Abs. 4 SGB XI erlaubt bei besonderen Bedarfskonstellationen – einem spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung – die Zuordnung zu Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Gesamtpunkten. Die Voraussetzungen konkretisiert der Medizinische Dienst Bund in den Richtlinien nach § 17 Abs. 1. Dieser Rechner kann das nicht abbilden; wenn der Verdacht besteht, gehört er in den Antrag und in die Begutachtung.
Gilt der Test auch für Kinder?
Eingeschränkt. Bei Kindern wird nach § 15 Abs. 6 SGB XI mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen – Sie müssten also bewerten, was ein gleichaltriges Kind ohne Beeinträchtigung könnte, nicht was ein Erwachsener kann. Für Kinder bis 18 Monate gilt zusätzlich eine verschobene Skala (§ 15 Abs. 7): schon ab 12,5 Punkten Pflegegrad 2, Pflegegrad 1 gibt es dort nicht. Dafür ist der Schalter am Ende des Formulars da.
Was mache ich mit dem Ergebnis?
Zeigt der Test einen wahrscheinlichen Pflegegrad, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse (formlos, ein Anruf genügt) und führen Sie ab sofort ein Pflegetagebuch – es ist das wichtigste Beweismittel bei der Begutachtung.
Was, wenn die Begutachtung schlechter ausfällt als der Test?
Wenn der Bescheid nicht zum Alltag passt, lohnt sich häufig ein Widerspruch – ein erheblicher Teil ist erfolgreich. Frist: 1 Monat. Unsere Anleitung und der Musterschreiben-Generator helfen dabei.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Zuletzt aktualisiert: