Kassen-Anleitung

AOK Verhinderungspflege: Formular, Antrag & Auszahlung 2026

So beantragen Sie die Verhinderungspflege bei der AOK – mit dem richtigen Formular, dem schnellsten Weg und den Fehlern, die Sie vermeiden sollten.

unabhängige Ausfüllhilfe § 39 SGB XI Stand: September 2026
Ihr Anspruch 2026 (alle Kassen gleich): bis zu 3.539 € pro Jahr aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2, bis zu 56 Tage – ohne Vorpflegezeit. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt Ihnen der Rechner in 30 Sekunden.

So läuft der Antrag bei der AOK

Die AOK besteht aus 11 eigenständigen Regionalkassen (AOK Bayern, AOK PLUS, AOK Nordost …) – deshalb gibt es nicht das eine AOK-Formular, sondern je Region ein eigenes. Auf aok.de wählen Sie zuerst Ihre Region (Postleitzahl), dann bekommen Sie das passende Formular.

Der schnellste Weg: die AOK-Formularseite mit Ihrer Postleitzahl aufrufen. Sie zeigt den Antrag Ihrer Regional-AOK und den Online-Weg über die Geschäftsstelle „Meine AOK". Seit dem Umbau der aok.de-Formularseiten am 11.09.2026 gibt es die einzelnen Regional-PDFs bis auf Bayern nicht mehr unter eigenen, direkt verlinkbaren Adressen – der Weg führt über die Postleitzahl.

AOK-Besonderheit: Bei der AOK Bayern gibt es zusätzlich ein eigenes Formular nur für die stundenweise Verhinderungspflege – praktisch, weil dort das Pflegegeld ungekürzt weiterläuft.

Welche AOK ist für mich zuständig?

Die AOK ist keine Kasse, sondern elf rechtlich eigenständige Kassen. Jede hat ihr eigenes Antragsformular, und ein Formular der falschen Region wird in der Regel zurückgeschickt. Maßgeblich ist Ihr Wohnort:

RegionalkasseZuständig fürBesonderheit
AOK Baden-WürttembergBaden-Württemberg
AOK BayernBayerneigenes Formular für stundenweise Vertretung
AOK Bremen/BremerhavenBremen
AOK HessenHessen
AOK NiedersachsenNiedersachsen
AOK NordostBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
AOK NordWestSchleswig-Holstein und Westfalen-LippeNRW ist geteilt – siehe unten
AOK PLUSSachsen, Thüringenein gemeinsames Formular für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
AOK Rheinland/HamburgRheinland und HamburgNRW ist geteilt – siehe unten
AOK Rheinland-Pfalz/SaarlandRheinland-Pfalz, Saarland
AOK Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt
Der häufigste Irrtum: Nordrhein-Westfalen
NRW hat keine eigene AOK. Das Land ist geteilt: Der Landesteil Rheinland (Köln, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Wuppertal …) gehört zur AOK Rheinland/Hamburg, Westfalen-Lippe (Dortmund, Münster, Bielefeld, Bochum …) zur AOK NordWest. Wer in Dortmund wohnt und das Rheinland-Formular nimmt, bekommt es zurück. Im Zweifel entscheidet die Postleitzahl-Abfrage auf aok.de – oder ein Blick auf Ihre Versichertenkarte, dort steht der Name Ihrer Regionalkasse.

Für Hamburg gilt die Besonderheit umgekehrt: Die Stadt wird nicht von einer eigenen AOK betreut, sondern zusammen mit dem Rheinland von der AOK Rheinland/Hamburg.

Offizielle Formulare & Links der AOK

Alle Links führen direkt zur AOK. Wir sind unabhängig und nicht mit der Kasse verbunden – wenn ein Link nicht mehr stimmt, sagen Sie uns Bescheid.

Schritt für Schritt: So füllen Sie den Antrag aus

  1. Versichertendaten & Pflegegrad der pflegebedürftigen Person eintragen.
  2. Zeitraum der Verhinderung angeben – bei stundenweiser Verhinderung (unter 8 Std./Tag) unbedingt die Stunden vermerken: dann läuft das Pflegegeld voll weiter.
  3. Ersatzpflegeperson mit Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis angeben – bei nahen Angehörigen gilt die 2×-Pflegegeld-Grenze.
  4. Kosten belegen: Rechnung des Pflegedienstes oder Quittung mit allen Pflichtangaben beilegen – der häufigste Ablehnungsgrund ist ein unvollständiger Beleg.
  5. Absenden & nachhalten: Auszahlung bei der AOK je nach Regional-AOK in der Regel 2–4 Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen – so beschleunigen Sie die Auszahlung.

Häufige Fragen zur AOK-Verhinderungspflege

Welches AOK-Formular ist das richtige für mich?
Das Ihrer Regional-AOK. Die AOK ist in 11 eigenständige Kassen gegliedert – gib auf aok.de Ihre Postleitzahl an, dann wird Ihnen automatisch das Formular Ihrer Region angezeigt. Ein Formular einer anderen Regional-AOK wird nicht akzeptiert.
Kann ich die AOK-Verhinderungspflege online beantragen?
Ja. Über die Online-Geschäftsstelle „Meine AOK" oder direkt über die Formularseite aok.de/pk/formulare-antraege/verhinderungspflege-beantragen-abrechnen/ können Sie den Antrag digital stellen und Belege hochladen – das ist meist schneller als der Postweg. Beantragen müssen Sie die Verhinderungspflege ohnehin nicht vorab: § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI sagt wörtlich, eine vorherige Antragstellung sei „nicht erforderlich". Die Abrechnung muss aber bis zum Ablauf des Folgejahres bei der AOK sein.
Zahlt die AOK die Verhinderungspflege im Voraus?
Nein, die Verhinderungspflege ist eine Kostenerstattung: Sie reichen nach der Vertretung die Belege ein (z. B. eine vollständige Quittung) und bekommen das Geld zurücküberwiesen. Einige Regional-AOKs bieten auf Antrag Abschlagszahlungen an – fragen Sie direkt bei Ihrer AOK nach.
Was brauche ich für den AOK-Antrag?
Versichertendaten der pflegebedürftigen Person, Pflegegrad, Zeitraum der Verhinderung, Angaben zur Ersatzpflegeperson (Name, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis) und den Nachweis über die Kosten – am sichersten mit einer Quittung mit allen Pflichtangaben.
Welche AOK ist in Nordrhein-Westfalen zuständig?
Es gibt keine AOK Nordrhein-Westfalen. Das Land ist geteilt: Der Landesteil Rheinland (unter anderem Köln, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Wuppertal) gehört zur AOK Rheinland/Hamburg, Westfalen-Lippe (unter anderem Dortmund, Münster, Bielefeld, Bochum) zur AOK NordWest. Nehmen Sie das Formular der falschen Region, wird der Antrag in der Regel zurückgeschickt.
Wie finde ich heraus, welche Regional-AOK meine ist?
Am schnellsten über Ihre Versichertenkarte – dort steht der Name der Regionalkasse. Alternativ die Postleitzahl-Abfrage auf aok.de: Sie zeigt automatisch die zuständige AOK und deren Formulare an. Maßgeblich ist der Wohnort der pflegebedürftigen Person.
Wie viele AOKs gibt es?
Elf rechtlich eigenständige Regionalkassen: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS, Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt. Sechs decken ein Bundesland ab, fünf mehrere – Ergebnis von Fusionen zwischen 2006 und 2012.
Beruhigt aus dem Haus gehen: der Hausnotruf
Viele Pflegepersonen trauen sich keine Auszeit, weil dann niemand da wäre, falls etwas passiert. Ein Hausnotruf schließt genau diese Lücke: Der Knopf am Handgelenk alarmiert rund um die Uhr eine besetzte Zentrale. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse auf Antrag an den Kosten – beim Basispaket anerkannter Anbieter wie der Malteser übernimmt sie die Grundgebühr in der Regel komplett. Im Beratungsgespräch wird geklärt, welches Paket zu Ihrer Situation passt und was die Kasse davon trägt – beides kostenlos und unverbindlich.
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Andere Pflegekasse?

Hier finden Sie die Anleitungen für TK, DAK, Barmer, IKK, IKK classic, KKH, Knappschaft, hkk, VIACTIV. Alle weiteren Kassen findet der Kassen-Lotse. Grundlagen für alle Kassen: Verhinderungspflege einfach erklärt.

Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's
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