Ratgeber · Stand 2026 · § 39c SGB XI

Der Gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 € – ein Topf für alles

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein flexibles Budget. Was die Reform gebracht hat, wo die Fallstricke liegen – und wie Sie den Topf leerst, bevor er verfällt.

100 % kostenlos Quellen: § 39c SGB XI Stand: Juli 2026
Inhalt dieses Artikels

Was ist der Gemeinsame Jahresbetrag?

Bis Mitte 2025 gab es zwei getrennte Töpfe: 1.612 € für die Verhinderungspflege und 1.774 € für die Kurzzeitpflege – mit komplizierten Regeln, wie viel man vom einen in den anderen „umwidmen" durfte. Die Pflegereform hat das zum 1. Juli 2025 radikal vereinfacht: Es gibt jetzt einen Topf mit 3.539 € pro Kalenderjahr, den Sie frei auf beide Leistungen verteilen.

Alt vs. neu im Vergleich

bis 30.06.2025 (alt)seit 01.07.2025 (neu)
Verhinderungspflege1.612 € + max. 806 € Umwidmung = max. 2.418 €ein Topf: 3.539 €, frei verteilbar
Kurzzeitpflege1.774 € + max. 1.612 € Umwidmung = max. 3.386 €
Vorpflegezeit6 Monate nötigentfällt
Dauer Verhinderungspflegemax. 6 Wochenmax. 8 Wochen (56 Tage)

Die Spielregeln des neuen Budgets

Praktisch heißt das: Wer früher mit 1.612 € Verhinderungspflege auskommen musste, kann jetzt mehr als das Doppelte für Vertretung zu Hause einsetzen – oder alles für einen langen Kurzzeitpflege-Aufenthalt verwenden. Wie viel bei Ihnen noch übrig ist: zum Rechner.

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Häufige Fragen zum Gemeinsamen Jahresbetrag

Wie hoch ist der Gemeinsame Jahresbetrag 2026?
3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Er gilt ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege und kann frei auf beide Leistungen verteilt werden.
Seit wann gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag?
Seit dem 1. Juli 2025. Die Pflegereform (PUEG) hat die früheren Einzeltöpfe – 1.612 € Verhinderungspflege und 1.774 € Kurzzeitpflege mit komplizierten Umwidmungsregeln – zu einem flexiblen Gesamtbudget zusammengelegt.
Was hat sich gegenüber der alten Regelung verbessert?
Drei Dinge: mehr Geld für die Verhinderungspflege nutzbar (bis 3.539 € statt max. 2.418 €), keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr, und die Verhinderungspflege kann jetzt ebenfalls bis zu 8 Wochen (statt 6) dauern.
Verfällt der Jahresbetrag am Jahresende?
Ja, er gilt pro Kalenderjahr und wird nicht übertragen. Bereits entstandene, aber noch nicht eingereichte Kosten können Sie allerdings rückwirkend geltend machen – bis zu 4 Jahre.
Gilt der Jahresbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Nein, er beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und die Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat) zu.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's