Verhinderungspflege-Rechner: Wie viel Geld steht Ihnen 2026 zu?
Drei kurze Fragen — dann sehen Sie, wie viel von Ihren 3.539 € noch offen sind. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.
Unverbindliche Überschlagsrechnung nach § 39 SGB XI, keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Verbindlich rechnet ausschließlich Ihre Pflegekasse ab. Alle Angaben ohne Gewähr.
So funktioniert der Verhinderungspflege-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihr Restbudget aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag: Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2, häusliche Pflege). Sie geben an, was Sie dieses Jahr schon genutzt haben – der Rechner zeigt, wie viel Sie sich noch holen können und worauf Sie achten müssen.
Im Gesetzestext steht sie nicht — § 39 Abs. 1 S. 1 SGB XI kennt nur „längstens acht Wochen je Kalenderjahr", § 37 Abs. 2 S. 2 SGB XI keine Stundenschwelle. Sie steht im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (Fassung vom 02.04.2026, S. 257). Danach arbeiten die Pflegekassen bundesweit. Ein Gesetz ist es nicht, ein Sozialgericht bindet es nicht.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2026
Wie viel Verhinderungspflege steht mir 2026 zu?
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Wie lange kann ich Verhinderungspflege pro Jahr nutzen?
Was gilt, wenn ein naher Angehöriger die Vertretung übernimmt?
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Nächste Schritte
- Quittung für die Kasse erstellen – der häufigste Ablehnungsgrund ist ein fehlerhafter Beleg.
- Antrag bei Ihrer Kasse stellen – der Kassen-Lotse findet das richtige Formular.
- Budget voll ausschöpfen – die legalen Strategien im Überblick.
- Rechtsgrundlage: §§ 39, 42a SGB XI — alle Beträge nach der Pflegereform (PUEG) für 2026 geprüft
- Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (Fassung 02.04.2026, PDF) — Acht-Stunden-Grenze auf S. 257
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
- Gesetzestext im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)