Rechner

Verhinderungspflege-Rechner: Wie viel Geld steht Ihnen 2026 zu?

Drei kurze Fragen — dann sehen Sie, wie viel von Ihren 3.539 € noch offen sind. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät.

kostenlos keine Anmeldung Stand: September 2026 · § 42a SGB XI
1Welcher Pflegegrad liegt vor?

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege — aber 131 €/Monat Entlastungsbetrag und die 42-€-Pflegebox.

2Wer übernimmt die Vertretung?
3Wie viel haben Sie dieses Jahr schon genutzt?

Noch nichts genutzt? Einfach auf 0 lassen.

So funktioniert der Verhinderungspflege-Rechner

Der Rechner ermittelt Ihr Restbudget aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag: Seit dem 1. Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2, häusliche Pflege). Sie geben an, was Sie dieses Jahr schon genutzt haben – der Rechner zeigt, wie viel Sie sich noch holen können und worauf Sie achten müssen.

Der wichtigste Spartipp: Bei stundenweiser Verhinderungspflege (Pflegeperson unter 8 Std./Tag verhindert) läuft Ihr Pflegegeld ungekürzt weiter und die Tage zählen nicht gegen das 56-Tage-Limit. So strecken Sie Ihr Budget maximal.
Woher die Acht-Stunden-Grenze kommt.

Im Gesetzestext steht sie nicht — § 39 Abs. 1 S. 1 SGB XI kennt nur „längstens acht Wochen je Kalenderjahr", § 37 Abs. 2 S. 2 SGB XI keine Stundenschwelle. Sie steht im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (Fassung vom 02.04.2026, S. 257). Danach arbeiten die Pflegekassen bundesweit. Ein Gesetz ist es nicht, ein Sozialgericht bindet es nicht.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2026

Wie viel Verhinderungspflege steht mir 2026 zu?
Seit dem 1. Juli 2025 gilt der Gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen, ab Pflegegrad 2 bei häuslicher Pflege. Die frühere Aufteilung in zwei getrennte Töpfe ist entfallen.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Ist die Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter. Ab 8 Stunden Verhinderung am Tag wird das Pflegegeld für diese Tage um 50 % gekürzt – der erste und der letzte Tag werden aber voll gezahlt. Diese Stundengrenze steht nicht im Gesetz, sondern im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (Fassung vom 02.04.2026, S. 257), nach dem die Pflegekassen bundesweit arbeiten.
Wie lange kann ich Verhinderungspflege pro Jahr nutzen?
Bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr. Wichtig: Tage, an denen die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, zählen nicht gegen diese 56 Tage – sie belasten nur den Jahresbetrag von 3.539 € (Gemeinsames Rundschreiben zu § 39 SGB XI, Fassung vom 02.04.2026, S. 257). Seit der Reform zum 1. Juli 2025 gibt es außerdem keine 6-monatige Vorpflegezeit mehr.
Was gilt, wenn ein naher Angehöriger die Vertretung übernimmt?
Übernimmt eine bis zum 2. Grad verwandte oder verschwägerte Person oder jemand aus demselben Haushalt die Vertretung, ist die Aufwandsentschädigung auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes gedeckelt. Nachgewiesener Verdienstausfall und Fahrtkosten können zusätzlich erstattet werden – bis zum vollen Jahresbetrag von 3.539 €.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja. Die Kostenerstattung kann auch nachträglich beantragt werden – seit 2026 aber nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Ersatzpflege aus 2025 muss also bis 31.12.2026 eingereicht sein. Wichtig ist ein sauberer Nachweis, zum Beispiel mit einer vollständigen Quittung.

Nächste Schritte

Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's
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