Quittung-Generator

Kurzzeitpflege-Quittung erstellen

Die Rechnung der Einrichtung ist zwei Belege in einem: einen Teil zahlt die Pflegekasse aus Ihrem Jahresbetrag, den anderen zahlen Sie selbst – und können ihn sich aus dem Entlastungsbetrag zurückholen. Tragen Sie die Posten ein, Sie bekommen eine Aufstellung mit allen Pflichtangaben.

kostenlos zum Ausdrucken oder als PDF Stand: September 2026
Bevor Sie tippen: Die Übersicht schuldet Ihnen die Einrichtung
Seit der Reform muss die Einrichtung Ihnen nach dem Aufenthalt unverzüglich eine schriftliche Übersicht der Aufwendungen übermitteln, auf der deutlich erkennbar ausgewiesen ist, welcher Betrag über den Gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet wird (§ 42a Abs. 3 SGB XI). Fragen Sie danach – die Zahlen unten stehen dann bereits aufgeteilt vor Ihnen. Dieser Generator macht daraus den Beleg, den Sie für Ihren Eigenanteil bei der Kasse einreichen.
1Pflegebedürftige Person
Kurzzeitpflege gibt es ab Pflegegrad 2 (§ 42 Abs. 1 S. 1 SGB XI) – darunter rechnet der Generator anders.
Ihr Deckel: bitte Pflegegrad wählen
2Einrichtung & Zeitraum
Dauer: noch keine Daten
3Die Rechnung aufteilen
So sieht die Rechnung einer zugelassenen Kurzzeitpflege-Einrichtung normalerweise aus.
Das ist der Block, den die Kasse aus dem Jahresbetrag trägt (§ 42 Abs. 2 S. 2 SGB XI).
Bleiben Eigenanteil und sind nicht aus dem Entlastungsbetrag erstattungsfähig – der Beleg weist sie deshalb getrennt aus.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Unklar? Restbudget berechnen.
Ohne Zahlungsnachweis keine Erstattung – Kontoauszug aufheben.

Alles bleibt in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert oder gesendet. Die leere Vorlage ist dasselbe Blatt ohne Angaben, mit allen Zeilen und der Pflichtangabe – für den Fall, dass Sie die Rechnung noch nicht vorliegen haben.

Kurzzeitpflege-Quittung: warum die Rechnung zweigeteilt ist

Bei der Verhinderungspflege quittiert eine Privatperson, was sie bekommen hat. Bei der Kurzzeitpflege ist das anders: Dort rechnet eine Einrichtung ab, und der Streit entsteht nicht über die Unterschrift, sondern über die Aufteilung. § 42 Abs. 2 S. 2 SGB XI zählt abschließend auf, was die Pflegekasse übernimmt – pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, medizinische Behandlungspflege –, und deckelt das auf den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € im Kalenderjahr. Alles andere ist Eigenanteil.

Der wichtigste Satz für Ihr Geld steht aber woanders: Der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten ist über den Entlastungsbetrag erstattungsfähig – 131 € im Monat, ausdrücklich auch für Leistungen der Kurzzeitpflege (§ 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 2 SGB XI). Wer den Beleg nie einreicht, verschenkt diesen Betrag. Und wer ihn einreicht, ohne die Leistungsart zu nennen, bekommt ihn zurück.

Was in Ihrem Pflegegrad gilt

Der Deckel für die Kurzzeitpflege ist nicht nach Pflegegrad gestaffelt – § 42a Abs. 1 SGB XI nennt einen Betrag für alle. Verschieden ist nur, ob es ihn gibt: Pflegegrad 1 steht nicht in § 42 Abs. 1 S. 1 SGB XI und bekommt aus diesem Topf nichts. Und verschieden ist das Pflegegeld, das während des Aufenthalts zur Hälfte weiterläuft (§ 37 Abs. 2 S. 2 SGB XI) – Geld, das nicht auf dem Beleg steht, aber in derselben Rechnung zählt.

Pflegegrad Deckel Kurzzeitpflege (§ 42a Abs. 1) Pflegegeld während des Aufenthalts (§ 37 Abs. 2 S. 2)
1 kein Anspruch kein Pflegegeld
2 3.539 € 173,50 € im Monat
3 3.539 € 299,50 € im Monat
4 3.539 € 400,00 € im Monat
5 3.539 € 495,00 € im Monat

In Pflegegrad 1 bleibt trotzdem ein Weg: Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht in jedem Pflegegrad zu (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI) und deckt nach Nummer 2 auch Leistungen der Kurzzeitpflege. Der Generator stellt dann die ganze Rechnung als Eigenanteil dar und schreibt diesen Grund auf den Beleg.

Diese 5 Fehler kosten am häufigsten Geld

  1. Die Leistungsart fehlt auf dem Beleg. § 45b Abs. 2 S. 3 SGB XI verlangt, dass eindeutig und deutlich erkennbar ist, im Zusammenhang mit welcher der Leistungen nach Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 4 die Aufwendungen entstanden sind. Kurzzeitpflege ist Nummer 2. Dieser Generator schreibt den Satz auf den Beleg.
  2. Die ganze Rechnung wird beim Jahresbetrag eingereicht. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gehören nicht dorthin – sie gehören als Eigenanteil zum Entlastungsbetrag. Zwei Anträge, zwei Töpfe.
  3. Kein Zahlungsnachweis. Der Entlastungsbetrag wird gegen Vorlage von Belegen über entstandene Eigenbelastungen erstattet (§ 45b Abs. 2 S. 2 SGB XI). Eine Rechnung allein belegt keine Belastung – der Kontoauszug gehört dazu.
  4. Der Jahresbetrag war schon aufgebraucht. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen Topf. Was übersteigt, wird Eigenanteil – rechnen Sie es vorher aus, nicht hinterher.
  5. Zusatzleistungen mit eingerechnet. Friseur, Wäsche, Extras sind weder pflegebedingte Aufwendungen noch Unterkunft und Verpflegung. Stehen sie in der Summe, kommt der ganze Beleg zur Korrektur zurück.

Der Sonderfall: keine gesonderte Ausweisung

Findet sich kein zugelassener Kurzzeitpflegeplatz, öffnet § 42 Abs. 3 SGB XI den Anspruch in begründeten Einzelfällen auch für Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und andere geeignete Einrichtungen. Deren Rechnung nennt oft nur ein Gesamtentgelt. Dann bestimmt Satz 3: Sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Aufwendungen für Investitionen enthalten, ohne gesondert ausgewiesen zu sein, sind 60 % des Entgelts zuschussfähig. Nach Satz 4 kann die Pflegekasse im begründeten Einzelfall abweichende pauschale Abschläge vornehmen – die 60 % sind also die gesetzliche Regel, keine Garantie im Einzelfall. Schalten Sie oben auf den zweiten Modus, dann rechnet der Generator so.

Häufige Fragen zur Quittung

Brauche ich für die Kurzzeitpflege überhaupt eine eigene Quittung?
Für den Teil, den die Pflegekasse trägt, meistens nicht: Die Einrichtung rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab und schuldet Ihnen seit der Reform ohnehin eine schriftliche Übersicht der Aufwendungen, auf der erkennbar ausgewiesen ist, welcher Betrag über den Gemeinsamen Jahresbetrag läuft (§ 42a Abs. 3 SGB XI). Eine eigene Aufstellung brauchen Sie für den anderen Teil: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst – und genau diesen Eigenanteil können Sie sich aus dem Entlastungsbetrag erstatten lassen. Dafür verlangt die Kasse einen Beleg.
Was muss auf dem Beleg stehen, damit der Entlastungsbetrag ausgezahlt wird?
Neben den Angaben zur pflegebedürftigen Person, zur Einrichtung, zum Zeitraum und zum gezahlten Betrag verlangt das Gesetz eine Angabe, die fast immer fehlt: Auf dem Beleg muss eindeutig und deutlich erkennbar sein, im Zusammenhang mit welcher Leistungsart die Aufwendungen entstanden sind (§ 45b Abs. 2 S. 3 SGB XI). Bei der Kurzzeitpflege ist das Nummer 2 der Liste in § 45b Abs. 1 S. 3 SGB XI. Dieser Generator schreibt den Satz mit auf den Beleg.
Warum zahlt die Kasse nicht die ganze Rechnung der Einrichtung?
Weil § 42 Abs. 2 S. 2 SGB XI den Umfang begrenzt: Übernommen werden die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung sowie die medizinische Behandlungspflege – und das höchstens bis zur Höhe des Gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 € im Kalenderjahr, den sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stehen nicht in dieser Aufzählung. Sie bleiben Eigenanteil, typischerweise 40 bis 90 € pro Tag.
Die Einrichtung weist Unterkunft und Verpflegung nicht gesondert aus – was gilt dann?
Das kommt vor, wenn die Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 3 SGB XI ausnahmsweise in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer anderen geeigneten Einrichtung stattfindet, weil kein zugelassener Kurzzeitpflegeplatz möglich oder zumutbar war. Dann bestimmt das Gesetz: Sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten im Entgelt enthalten, ohne gesondert ausgewiesen zu sein, sind 60 % des Entgelts zuschussfähig. Der Generator hat dafür einen eigenen Modus und rechnet die 60 % aus.
Wie viel bleibt mir vom Jahresbetrag, wenn ich schon Verhinderungspflege hatte?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es nur noch einen Topf: 3.539 € pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen (§ 42a Abs. 1 SGB XI). Was die Verhinderungspflege verbraucht hat, fehlt der Kurzzeitpflege. Tragen Sie den bereits verbrauchten Betrag im Generator ein – er rechnet aus, wie viel von der Rechnung noch aus dem Jahresbetrag gedeckt ist und was darüber hinaus Eigenanteil wird.
Ich habe Pflegegrad 1 – wird die Kurzzeitpflege trotzdem bezahlt?
Aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag nicht: § 42 Abs. 1 S. 1 SGB XI gibt den Anspruch auf Kurzzeitpflege nur Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5. In Pflegegrad 1 ist die ganze Rechnung zunächst Eigenanteil. Der Entlastungsbetrag steht Ihnen aber zu – 131 € im Monat in jedem Pflegegrad (§ 45b Abs. 1 S. 1 SGB XI), und Nummer 2 der Aufzählung in Absatz 1 Satz 3 nennt ausdrücklich Leistungen der Kurzzeitpflege. Stellen Sie im Generator Pflegegrad 1 ein, dann rechnet er genau so und schreibt den Grund auf den Beleg.
Gibt es eine leere Vorlage zum Ausdrucken?
Ja. Der Knopf „Leere Vorlage zum Ausdrucken" druckt dasselbe Blatt ohne Angaben – mit allen Zeilen, den Gruppen für Kassenanteil und Eigenanteil und der Pflichtangabe nach § 45b Abs. 2 S. 3 SGB XI, die sonst als Erstes verloren geht. Das ist der Weg, wenn Sie die Rechnung der Einrichtung noch nicht vorliegen haben oder lieber von Hand ausfüllen.
Wie lange habe ich Zeit, den Beleg einzureichen?
Für den Entlastungsbetrag gilt das Kalenderjahr: Er steht monatlich mit 131 € zu und kann innerhalb des Jahres in Anspruch genommen werden; ein nicht verbrauchter Rest kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 S. 5 SGB XI). Reichen Sie trotzdem zeitnah ein – je näher am Aufenthalt, desto weniger Rückfragen.
Die Kurzzeitpflege war nur die Überbrückung?
Viele Pflegepersonen trauen sich keine Auszeit, weil dann niemand da wäre, falls etwas passiert. Ein Hausnotruf schließt genau diese Lücke: Der Knopf am Handgelenk alarmiert rund um die Uhr eine besetzte Zentrale. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse auf Antrag an den Kosten – beim Basispaket anerkannter Anbieter wie der Malteser übernimmt sie die Grundgebühr in der Regel komplett. Im Beratungsgespräch wird geklärt, welches Paket zu Ihrer Situation passt und was die Kasse davon trägt – beides kostenlos und unverbindlich.
Anzeige · Für vermittelte Anfragen erhalten wir eine Provision von den Maltesern. Für Sie bleibt Infomaterial wie Beratung kostenlos und unverbindlich.

Nächste Schritte

Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's
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