Ratgeber · Stand 2026 · § 42 SGB XI

Kurzzeitpflege: Wenn es zu Hause vorübergehend nicht geht

Nach dem Krankenhaus, in Krisenzeiten oder wenn die Pflegeperson länger ausfällt: Die Kurzzeitpflege übernimmt bis zu 8 Wochen stationär – bezahlt aus Ihrem Jahresbetrag von 3.539 €.

100 % kostenlos Quellen: § 42 SGB XI Stand: Juli 2026
Hände einer älteren Frau halten eine Tasse Tee im Tageslicht – gut versorgt auf Zeit
Inhalt dieses Artikels

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung – typisch nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Versorgung zu Hause erst organisiert werden muss, oder wenn die Pflegeperson länger ausfällt. Der Anspruch: bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro Kalenderjahr, ab Pflegegrad 2.

Was zahlt die Kasse – und was Sie?

KostenblockWer zahlt?
Pflege & BetreuungPflegekasse – aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €)
Unterkunft & VerpflegungSie – aber der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann dafür eingesetzt werden
Investitionskosten der EinrichtungSie (regional teils Zuschüsse)
Pflegegeld-Regel: Während der Kurzzeitpflege läuft Ihr Pflegegeld zur Hälfte weiter (bis zu 8 Wochen) – An- und Abreisetag werden voll gezahlt.

Kurzzeitpflege beantragen: So gehen Sie vor

  1. Platz suchen: Pflegekasse nach einer Platzliste fragen, Einrichtungen im Umkreis anrufen. Nach dem Krankenhaus: der Sozialdienst der Klinik organisiert mit.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse; die Einrichtung hilft oft beim Ausfüllen und rechnet direkt mit der Kasse ab.
  3. Eigenanteil klären: Kosten für Unterkunft/Verpflegung erfragen und den Entlastungsbetrag zur Deckung angeben.

Clever kombinieren: Kurzzeitpflege + Verhinderungspflege

Beide Leistungen teilen sich den Jahresbetrag von 3.539 € – Sie entscheiden, wie Sie ihn aufteilst. Was wann sinnvoller ist, zeigt der Vergleich: Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege? Und wie viel Budget Ihnen noch bleibt, sagt Ihnen der Rechner.

Plätze früh sichern: Kurzzeitpflege-Plätze sind vielerorts Mangelware, gerade in den Schulferien. Wenn absehbar ist, dass Sie einen Platz brauchen (geplante OP, Urlaub), reservieren Sie möglichst 2–3 Monate im Voraus.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Finanziert wird sie aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, den sich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit dem 1. Juli 2025 teilen.
Was kostet die Kurzzeitpflege die Familie selbst?
Die Kasse übernimmt nur die Pflegekosten (aus dem Jahresbetrag). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung zahlen Sie selbst – dafür können Sie aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat einsetzen. Je nach Einrichtung liegt der Eigenanteil bei etwa 40–90 € pro Tag.
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Zur Hälfte: Für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege läuft das halbe Pflegegeld weiter. Der erste und der letzte Tag (An- und Abreisetag) werden voll gezahlt.
Gibt es Kurzzeitpflege auch bei Pflegegrad 1?
Regulär nicht – der Anspruch beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie aber den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Kurzzeitpflege einsetzen. Nach einem Krankenhausaufenthalt gibt es zudem die Übergangspflege der Krankenkasse.
Wie finde ich kurzfristig einen Kurzzeitpflege-Platz?
Plätze sind knapp – besonders in Ferienzeiten. Fragen Sie zuerst die Pflegekasse nach einer Platzliste, rufen Sie mehrere Einrichtungen im Umkreis an und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen. Nach einem Krankenhausaufenthalt hilft der Sozialdienst der Klinik bei der Vermittlung.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's