Ratgeber · Stand 2026 · § 3 Nr. 36 EStG

Verhinderungspflege und Steuern: Was Sie angeben müssen — und was nicht

Die häufigste Sorge nach der ersten Erstattung: Muss ich das versteuern? In den allermeisten Familienfällen lautet die Antwort Nein. Hier steht die Regel, die Grenze und was Sie in der Steuererklärung tun sollten.

100 % kostenlos Quellen: § 3 Nr. 36 EStG, § 37 SGB XI Stand: Juli 2026
Inhalt dieses Artikels
Die kurze Antwort
Springt eine nahestehende Person ein — Angehörige, Nachbarin, Freund — und liegt die Zahlung nicht über dem Pflegegeld der pflegebedürftigen Person, ist das Geld steuerfrei. Es muss nicht versteuert werden, und die Pflegekasse meldet nichts an das Finanzamt.

Die Regel: § 3 Nr. 36 EStG

Das Einkommensteuergesetz stellt Einnahmen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ausdrücklich steuerfrei — bis zur Höhe des Pflegegeldes nach dem SGB XI. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erbracht wird, sondern aus familiärer Verbundenheit oder sittlicher Verpflichtung.

Der Gesetzgeber meint damit genau die Situation, um die es bei der Verhinderungspflege fast immer geht: Jemand aus dem Umfeld springt ein, weil die eigentliche Pflegeperson ausfällt, und bekommt dafür eine Aufwandsentschädigung. Das ist kein Nebenjob, sondern Hilfe unter Nahestehenden — und wird steuerlich auch so behandelt.

Wo genau liegt die Grenze?

Maßgeblich ist das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person. Bis zu dieser Höhe bleiben die Zahlungen steuerfrei:

PflegegradPflegegeld pro MonatSteuerfrei bis (pro Jahr)
Pflegegrad 2347 €4.164 €
Pflegegrad 3599 €7.188 €
Pflegegrad 4800 €9.600 €
Pflegegrad 5990 €11.880 €

Da der Gemeinsame Jahresbetrag bei 3.539 € liegt, bleibt eine reine Verhinderungspflege-Erstattung in jedem Pflegegrad unterhalb dieser Grenze. Praktisch heißt das: Wer ausschließlich Verhinderungspflege abrechnet, bewegt sich immer im steuerfreien Bereich.

Achtung bei Kombination
Eng wird es erst, wenn dieselbe Person zusätzlich das weitergegebene Pflegegeld erhält und dazu noch Verhinderungspflege abrechnet. Dann können beide Beträge zusammen die Grenze überschreiten. Rechnen Sie in dem Fall die Jahressumme durch und sprechen Sie im Zweifel mit einem Lohnsteuerhilfeverein.

Meldet die Pflegekasse etwas an das Finanzamt?

Nein. Es gibt keine automatische Kontrollmitteilung der Pflegekasse an das Finanzamt über Verhinderungspflege-Erstattungen. Diese Sorge — einer der häufigsten Suchbegriffe zum Thema — ist unbegründet.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man Beträge verschweigen sollte. Wer regelmäßig größere Summen erhält, fährt besser damit, sie freiwillig und als steuerfrei gekennzeichnet anzugeben. Das kostet nichts und erspart unangenehme Rückfragen, falls das Finanzamt aus anderer Richtung darauf stößt.

So tragen Sie es in die Steuererklärung ein

  1. Anlage N öffnen, Feld für steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen.
  2. Betrag eintragen und kurz vermerken: „Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für eine nahestehende Person, steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EStG".
  3. Belege aufheben — die Quittungen, die Sie ohnehin für die Pflegekasse erstellt haben, reichen völlig.

Wann es doch steuerpflichtig wird

  • Über der Pflegegeld-Grenze: Alles, was über dem Jahres-Pflegegeld liegt, ist steuerpflichtige Einnahme.
  • Erwerbsmäßige Pflege: Wer planmäßig mehrere Pflegebedürftige gegen Entgelt betreut, handelt mit Gewinnerzielungsabsicht — dann greift die Befreiung nicht.
  • Ambulante Pflegedienste: rechnen ohnehin regulär ab; die Steuerfrage stellt sich für die Familie dort gar nicht.
Was wir nicht dürfen
Dieser Text erklärt die Rechtslage, ersetzt aber keine Steuerberatung im Einzelfall. Sobald Ihre Situation von der Regel abweicht — hohe Summen, mehrere Pflegebedürftige, Kombination mit anderen Einkünften — gehört das in die Hände eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins. Beide sind dafür deutlich günstiger, als man denkt.

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Häufige Fragen zu Verhinderungspflege und Steuern

Ist die Verhinderungspflege steuerfrei?
In den allermeisten Familienfällen ja. Nach § 3 Nr. 36 EStG sind Einnahmen für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt – also aus familiärer oder sittlicher Verbundenheit. Das gilt für Angehörige ebenso wie für Nachbarn oder Freunde, die einspringen.
Meldet die Pflegekasse die Verhinderungspflege dem Finanzamt?
Nein. Die Pflegekasse übermittelt diese Erstattungen nicht automatisch an das Finanzamt. Es gibt keine Kontrollmitteilung, die bei Ihnen oder der Ersatzpflegeperson landet. Das heißt aber nicht, dass die Beträge grundsätzlich unsichtbar wären – wer regelmäßig größere Summen erhält, sollte sie in der Steuererklärung transparent machen.
Wo trage ich die Einnahmen in der Steuererklärung ein?
Auch steuerfreie Einnahmen dürfen angegeben werden – das schafft Transparenz und vermeidet Rückfragen. Der übliche Platz ist die Anlage N im Feld für steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen, mit dem Hinweis, dass es sich um Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für eine nahestehende Person handelt.
Wann wird die Verhinderungspflege doch steuerpflichtig?
Wenn die Grenze des § 3 Nr. 36 EStG überschritten wird – also wenn die Zahlungen höher sind als das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person – oder wenn die Pflege erwerbsmäßig erfolgt. Erwerbsmäßig heißt: Die Person pflegt gewerblich oder betreut mehrere Pflegebedürftige mit Gewinnerzielungsabsicht. Ein Pflegedienst rechnet ohnehin regulär mit Umsatzsteuer und Gewinnermittlung ab.
Ist das Pflegegeld selbst steuerpflichtig?
Nein. Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Gibt die pflegebedürftige Person es an pflegende Angehörige weiter, bleibt es bei diesen nach § 3 Nr. 36 EStG ebenfalls steuerfrei, solange die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
Muss die Ersatzpflegeperson ein Gewerbe anmelden?
Bei gelegentlicher Vertretung aus familiärer oder nachbarschaftlicher Verbundenheit nicht. Ein Gewerbe wird erst relevant, wenn jemand planmäßig und auf Dauer mehrere Pflegebedürftige gegen Entgelt betreut – dann liegt Erwerbsmäßigkeit vor. Im Zweifel klärt das ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
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