Übersicht · Stand 2026 · §§ 37, 36 SGB XI

Pflegegeld-Tabelle 2026: Alle Beträge auf einen Blick

Alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 nach Pflegegrad – geprüft gegen die offizielle BMG-Übersicht. Keine Erhöhung 2026: Es gelten die Beträge seit Januar 2025.

100 % kostenlos Quellen: §§ 36, 37 SGB XI Stand: Juli 2026
Inhalt dieses Artikels

Die große Tabelle: Leistungen 2026 nach Pflegegrad

Leistung (monatlich)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)42 €42 €42 €42 €42 €

Jahresleistungen 2026

Leistung (jährlich)PG 1PG 2–5
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege)3.539 €
Wohnumfeldverbesserung (z. B. Badumbau, je Maßnahme)4.180 €4.180 €
Schnell-Check: Eine Familie mit Pflegegrad 3, die alles nutzt, kommt 2026 auf: 599 € Pflegegeld × 12 + 3.539 € Jahresbetrag + 1.572 € Entlastungsbetrag + 504 € Pflegebox = über 12.800 € im Jahr. Die meisten Familien holen nur einen Bruchteil davon ab.

Alle Details je Pflegegrad

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Keine Erhöhung 2026 – das steckt dahinter

Zum 1. Januar 2025 wurden alle Leistungsbeträge um 4,5 % angehoben – seitdem sind sie eingefroren. Die nächste Anpassung ist gesetzlich frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Umso wichtiger, die bestehenden Ansprüche wirklich auszuschöpfen:

Für pflegende Angehörige: Ihre eigenen Ansprüche

Das Pflegegeld wird üblicherweise an die pflegenden Angehörigen weitergegeben – steuerfrei. Dazu kommen eigene Ansprüche der Pflegeperson, die kaum jemand kennt: Rentenbeiträge von der Pflegekasse, kostenloser Unfallschutz und bezahlte Auszeiten. Alle Details: Pflegegeld für Angehörige.

Pflegegeld beantragen oder erhöhen

Pflegegeld gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse (formlos möglich), sobald mindestens Pflegegrad 2 anerkannt ist. Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Höherstufungsantrag – die Begutachtung läuft wie beim Erstantrag. Wurde der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, hilft der Widerspruch.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat und die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 €/Monat.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die Beträge bleiben 2026 und 2027 auf dem Stand der Erhöhung von Januar 2025 (+4,5 %). Die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung kommt frühestens zum 1. Januar 2028.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, als Kombinationsleistung: Nutzt Sie z. B. 40 % des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst, bekommen Sie noch 60 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Das Verhältnis können Sie monatlich anpassen.
Ist das Pflegegeld steuerfrei und darf es weitergegeben werden?
Ja. Das Pflegegeld ist steuerfrei und die pflegebedürftige Person darf frei darüber verfügen – üblich ist die Weitergabe an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung. Auch bei den Angehörigen bleibt es in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
Bei tageweiser Verhinderungspflege (ab 8 Std./Tag) und während der Kurzzeitpflege wird es für diese Tage um 50 % gekürzt – erster und letzter Tag voll. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter 8 Stunden läuft es ungekürzt weiter. Außerdem kann die Kasse kürzen, wenn der verpflichtende Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI versäumt wird.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Es läuft für die ersten 4 Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts in voller Höhe weiter. Erst ab der 5. Woche wird die Zahlung unterbrochen und nach der Entlassung automatisch wieder aufgenommen – ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's