Übersicht · Stand 2026 · §§ 37, 36 SGB XI

Pflegegeld-Tabelle 2026: Alle Beträge auf einen Blick

Alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026 nach Pflegegrad – geprüft gegen die offizielle BMG-Übersicht. Keine Erhöhung 2026: Es gelten die Beträge seit Januar 2025.

100 % kostenlos Quellen: §§ 30, 36, 37 SGB XI Stand: September 2026
Inhalt dieses Artikels

Die große Tabelle: Leistungen 2026 nach Pflegegrad

Leistung (monatlich)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen (Pflegedienst)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)42 €42 €42 €42 €42 €

Jahresleistungen 2026

Leistung (jährlich)PG 1PG 2–5
Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege)3.539 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Badumbau, je Maßnahme)4.180 €4.180 €
Schnell-Check: Eine Familie mit Pflegegrad 3, die alles nutzt, kommt 2026 auf: 599 € Pflegegeld × 12 + 3.539 € Jahresbetrag + 1.572 € Entlastungsbetrag + 504 € Pflegebox = über 12.800 € im Jahr. Die meisten Familien holen nur einen Bruchteil davon ab.

Alle Details je Pflegegrad

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Keine Erhöhung 2026 – das steckt dahinter

Die Fundstelle ist § 30 Abs. 1 SGB XI, und sie regelt die Sache abschließend: Die Leistungsbeträge des Vierten Kapitels „steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent und zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren …, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum." Dazwischen ist nichts vorgesehen – 2026 und 2027 gelten dieselben Zahlen. Der Termin steht damit fest, die Höhe nicht: Sie hängt an zwei Statistiken und ergibt sich erst kurz vorher. Bekannt gemacht werden die neuen Beträge vom Bundesgesundheitsministerium im Bundesanzeiger (§ 30 Abs. 2 SGB XI) – wer Beträge nachprüft, findet sie deshalb unter Umständen nicht im Gesetzestext, sondern nur dort. Geändert hat sich 2026 trotzdem einiges, nur eben nicht bei den Beträgen: Was die Pflegereform 2026 wirklich gebracht hat – unter anderem eine neue Ausschlussfrist für die Abrechnung der Verhinderungspflege. Umso wichtiger, die bestehenden Ansprüche wirklich auszuschöpfen:

Für pflegende Angehörige: Ihre eigenen Ansprüche

Das Pflegegeld wird üblicherweise an die pflegenden Angehörigen weitergegeben – steuerfrei. Dazu kommen eigene Ansprüche der Pflegeperson, die kaum jemand kennt: Rentenbeiträge von der Pflegekasse, kostenloser Unfallschutz und bezahlte Auszeiten. Alle Details: Pflegegeld für Angehörige.

Pflegegeld beantragen oder erhöhen

Pflegegeld gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse (formlos möglich), sobald mindestens Pflegegrad 2 anerkannt ist. Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Höherstufungsantrag – die Begutachtung läuft wie beim Erstantrag. Wurde der Pflegegrad zu niedrig eingestuft, hilft der Widerspruch.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat und die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 €/Monat.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die Beträge bleiben 2026 und 2027 auf dem Stand der Erhöhung von Januar 2025 (+4,5 %). Die nächste Anpassung kommt nach § 30 Abs. 1 SGB XI zum 1. Januar 2028 – der Termin steht fest, die Höhe nicht: Maßgeblich ist der kumulierte Anstieg der Kerninflationsrate der letzten drei Kalenderjahre, gedeckelt durch den Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigtem Arbeitnehmer. Bekannt gemacht wird sie im Bundesanzeiger (§ 30 Abs. 2 SGB XI).
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, als Kombinationsleistung: Nutzt Sie z. B. 40 % des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst, bekommen Sie noch 60 % des Pflegegeldes ausgezahlt. Das Verhältnis können Sie monatlich anpassen.
Ist das Pflegegeld steuerfrei und darf es weitergegeben werden?
Ja. Das Pflegegeld ist steuerfrei und die pflegebedürftige Person darf frei darüber verfügen – üblich ist die Weitergabe an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung. Auch bei den Angehörigen bleibt es in der Regel steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG).
Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
Während der Kurzzeitpflege und bei tageweiser Verhinderungspflege (Pflegeperson ab 8 Std./Tag verhindert) wird es für diese Tage um 50 % gekürzt – erster und letzter Tag voll. War die Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden verhindert, läuft es ungekürzt weiter. Beide Regeln stehen nicht im Gesetzestext, sondern im Gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (Fassung vom 02.04.2026, S. 204 und S. 257), nach dem die Pflegekassen bundesweit arbeiten. Außerdem kann die Kasse kürzen, wenn der verpflichtende Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI versäumt wird.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Es läuft für die ersten 8 Wochen in voller Höhe weiter – das gilt für vollstationäre Krankenhausbehandlung ebenso wie für einen Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Erst ab der 9. Woche wird die Zahlung unterbrochen und nach der Entlassung automatisch wieder aufgenommen – ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 42 € für Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) – als kostenlose Box nach Hause. Viele Familien wissen das nicht.
So geht's
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