Ratgeber · Stand 2026 · § 39 SGB XI

Verhinderungspflege durch Angehörige: Was die Kasse wirklich zahlt

Wenn Tochter, Sohn oder Bruder einspringen, gilt ein Deckel – aber mit Verdienstausfall und Fahrtkosten kommen Sie trotzdem bis an die vollen 3.539 €. So geht's.

100 % kostenlos Quellen: § 39 SGB XI Stand: Juli 2026
Inhalt dieses Artikels

Die 2×-Pflegegeld-Grenze

Übernimmt eine Person die Verhinderungspflege, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, begrenzt die Kasse die reine Aufwandsentschädigung auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes:

PflegegradPflegegeld 2026Max. Aufwandsentschädigung (2×)
2347 €/Monat694 €/Jahr
3599 €/Monat1.198 €/Jahr
4800 €/Monat1.600 €/Jahr
5990 €/Monat1.980 €/Jahr

Dahinter steckt die Idee: Familienpflege soll nicht „erwerbsmäßig" vergütet werden. Für Nachbarn, Freunde und entferntere Verwandte (Nichten, Neffen, Cousinen) gilt der Deckel nicht – sie können bis zum vollen Jahresbetrag erstattet bekommen.

Wer fällt unter den Deckel – und wer nicht?

Gedeckelt (2× Pflegegeld)Volles Budget (3.539 €)
Eltern, KinderNichten, Neffen
GeschwisterCousinen, Cousins
Großeltern, EnkelFreunde, Nachbarn, Bekannte
Schwiegereltern, Schwiegerkinderambulante Pflegedienste
alle Personen im selben HaushaltAlltagshelfer/Betreuungsdienste

So kommen Sie trotzdem auf die vollen 3.539 €

Der Deckel gilt nur für die Aufwandsentschädigung. Zwei Posten kommen obendrauf – bis zur vollen Höhe des Jahresbetrags:

  1. Verdienstausfall: Nimmt die Tochter unbezahlten Urlaub, um zu vertreten, erstattet die Kasse das entgangene Gehalt gegen Arbeitgeberbescheinigung.
  2. Fahrtkosten: Anreise der Vertretungsperson, z. B. mit 0,30 €/km oder Bahntickets – Kilometeraufstellung bzw. Belege beilegen.
Beispiel (Pflegegrad 3): Der Sohn vertritt 2 Wochen, Deckel = 1.198 €. Er hat dafür 900 € Verdienstausfall (bescheinigt) und 240 € Fahrtkosten. Erstattung: 1.198 € + 900 € + 240 € = 2.338 € – deutlich mehr als der Deckel allein.

Nachweise, die die Kasse sehen will

  • Quittung mit Zeitraum, Stunden, Betrag, Verwandtschaftsverhältnis und beiden Unterschriften
  • Bei Verdienstausfall: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Bei Fahrtkosten: Kilometeraufstellung oder Tickets

Das Verwandtschaftsverhältnis ehrlich angeben – die Kassen prüfen das, und eine falsche Angabe gefährdet die gesamte Erstattung.

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Häufige Fragen zur Vertretung durch Angehörige

Wer zählt als „naher Angehöriger" bei der Verhinderungspflege?
Personen, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind – Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder – sowie Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wie hoch ist die Erstattung bei Angehörigen?
Die Aufwandsentschädigung ist auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes gedeckelt: 694 € (PG 2), 1.198 € (PG 3), 1.600 € (PG 4), 1.980 € (PG 5). Nachgewiesener Verdienstausfall und Fahrtkosten werden zusätzlich erstattet – bis zum vollen Jahresbetrag von 3.539 €.
Zählt die Schwiegertochter als nahe Angehörige?
Ja, Verschwägerte bis zum 2. Grad fallen unter die Deckelung – also auch Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Nicht darunter fallen z. B. Nichten, Neffen, Cousinen oder Freunde der Familie: Für sie gilt das volle Budget.
Wie weise ich Verdienstausfall nach?
Mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den unbezahlten Sonderurlaub bzw. das entgangene Gehalt. Bei Selbstständigen akzeptieren Kassen z. B. eine Aufstellung der ausgefallenen Aufträge oder den Steuerbescheid als Grundlage.
Muss die Vertretung durch Angehörige versteuert werden?
Die Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des Pflegegeldes ist nach § 3 Nr. 36 EStG in der Regel steuerfrei, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt. Bei größeren Beträgen oder Unsicherheit hilft eine kurze Nachfrage beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Schon gewusst? 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel
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