Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) soll pflegende Angehörige im Alltag entlasten: 131 € pro Monat, für alle Pflegegrade von 1 bis 5, zusätzlich zu Pflegegeld, Verhinderungspflege und Pflegebox. Er wird nicht automatisch überwiesen, sondern gegen Belege erstattet – das ist der Haken, an dem die meisten scheitern.
„Auszahlen lassen" – geht das?
Die ehrliche Antwort: Nein, nicht bar aufs Konto. Der Betrag ist zweckgebunden. Aber Sie können ihn so einsetzen, dass er sich fast wie ausgezahlt anfühlt – indem Menschen bezahlt werden, die Ihnen ohnehin helfen:
- Anerkannte Nachbarschaftshelfer: In den meisten Bundesländern kann sich eine Nachbarin oder Freundin mit einem kurzen Kurs registrieren lassen und dann offiziell über den Entlastungsbetrag abrechnen – die komplette Anleitung.
- Alltagsbegleiter & Haushaltshilfen anerkannter Dienste: einkaufen, kochen, begleiten, beaufsichtigen.
- Tages- und Nachtpflege – auch die Eigenanteile.
- Eigenanteile der Kurzzeitpflege (Unterkunft/Verpflegung).
- Bei Pflegegrad 1 zusätzlich: körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Dienst (z. B. Duschhilfe).
Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen
Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar – wer den Anspruch erst spät entdeckt, kann also rückwirkend einreichen. Beispiel: Wurde der Entlastungsbetrag 2025 nie genutzt, stehen bis zum 30.06.2026 noch bis zu 1.572 € Restguthaben bereit (12 × 131 €). Belege aus dem betreffenden Zeitraum genügen; ein Anruf bei der Kasse klärt Ihr exaktes Restguthaben.
So rechnen Sie ab (Kostenerstattung)
- Anerkannten Anbieter nutzen – Liste gibt es bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt Ihres Bundeslandes.
- Rechnung sammeln – daraus müssen Leistung, Datum und Betrag hervorgehen.
- Bei der Kasse einreichen – viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular oder einen Upload in der App; alternativ Abtretungserklärung, dann rechnet der Anbieter direkt ab und Sie müssen nichts vorstrecken.
Rechenbeispiel: Was da zusammenkommt
Weiterlesen
- Verhinderungspflege-Rechner – Ihr Restbudget aus dem 3.539-€-Topf
- 42-€-Pflegebox beantragen – die einfachste Leistung von allen
- Pflegegeld-Tabelle 2026 – alle Beträge nach Pflegegrad
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Kann ich mir den Entlastungsbetrag bar auszahlen lassen?
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Darf die Nachbarin über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen aus dem Vorjahr?
- Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI — alle Beträge nach der Pflegereform (PUEG) für 2026 geprüft
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeleistungen
- Gesetzestext im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)